BlockSign · Rechtlicher Rahmen

Rechtliche & Regulatorische Anforderungen

Überblick über Signaturrahmen und Providergrenzen; die Anwendbarkeit hängt vom Kontext ab.

eIDAS

EU-Verordnung für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste

ZertES

Schweizer Bundesgesetz über elektronische Signaturen und Vertrauensdienste; Swisscom stellt den Kontext für FES/QES bereit

DSGVO

Datenschutzpflichten gelten im dokumentierten Verarbeitungs- und Organisationsumfang.

ISO 27001

Das DQS-ISO-27001-Zertifikat gilt nur für den dokumentierten organisatorischen Geltungsbereich.

BlockSign-Signaturstufen

BlockSign führt AES, FES und QES als Produktstufen. Die geeignete Stufe hängt vom Dokument, dem anwendbaren Recht und gesetzlichen Formanforderungen ab.

Biometrische Prüfungen können optional als Zwei- oder Mehrfaktor-Authentifizierung dienen. Sie sind kein KYC und ersetzen den Anbieterprozess nicht.

BlockSign übernimmt Workflow, Audit-Kontext und AES-Signaturen, soweit anwendbar. Anbieterbasierte FES- und QES-Prozesse bleiben davon getrennt.

Der finale Dokument-Hash ermöglicht eine anbieterunabhängige lokale Prüfung der Dokumentintegrität.

AES

Fortgeschrittene Elektronische Signatur

Fortgeschrittenes Signieren mit stärkerer Zuordnung zum Unterzeichner sowie Integritäts- und Nachweiseigenschaften; ersetzt die gesetzliche Schriftform grundsätzlich nicht.

Anwendungsfälle:

  • Verträge
  • Belege
  • Umlaufbeschlüsse

FES

Fortgeschrittene Elektronische Signatur

Fortgeschrittenes Signieren, das die Zuordnung zum Unterzeichner, Dokumentintegrität und Nachweise verbessert. FES ersetzt die gesetzliche Schriftform grundsätzlich nicht.

Anwendungsfälle:

  • Geschäftsvereinbarungen
  • Arbeitsdokumente
  • Servicefreigaben

QES

Qualifizierte Elektronische Signatur

Qualifiziertes Signieren mit der Wirkung einer handschriftlichen Unterschrift nach eIDAS, soweit anwendbar; für BGB § 126a ist die QES soweit anwendbar die relevante Stufe.

Anwendungsfälle:

  • Miet- und Immobilienrecht
  • Gesellschaftsrecht
  • Öffentliche Verwaltung

Rechtlicher Rahmen

Diese Rahmenwerke können für Signatur- oder Aufbewahrungsprozesse gelten. Rechtswirkung und Form hängen von Dokument, Rechtsraum und Providerprozess ab:

eIDAS-Verordnung (EU) 910/2014

EU-Rahmen für elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste; die Anwendbarkeit hängt von Signaturpfad und Vorgang ab.

Vertrauensdienstegesetz (VDG)

Deutsche Umsetzung der eIDAS-Verordnung

Schriftformersatz nach BGB § 126a

Eine vom Provider ausgestellte QES kann die Schriftform nach BGB § 126a erfüllen, soweit die Vorschrift anwendbar ist und kein Ausschluss eine andere Form verlangt.

ZPO § 371a – Beweiskraft

Die Beweiswirkung hängt von Signaturart, Herkunft und den anwendbaren Verfahrensregeln ab.

AO § 147 – Archivierungspflicht

Aufbewahrungspflichten müssen für die jeweiligen Unterlagen und die Organisation geprüft und konfiguriert werden.

GoBD-konform

GoBD-Anforderungen bleiben prozess- und konfigurationsabhängig und liegen in der Verantwortung des Betreibers.

Datenschutz & Sicherheit

Ihre Daten sind bei uns sicher – durch umfassende technische und organisatorische Maßnahmen:

Geschützte Übertragung und Speicherung gemäß dokumentierter Architektur; Verarbeitungsschritte benötigen lesbaren Dokumentinhalt

Server-Standort Deutschland – unterliegt deutschem Datenschutzrecht

DQS-ISO-27001-Zertifikat im dokumentierten organisatorischen Geltungsbereich

Sicherheitsprüfungen und Nachweise gelten ausschließlich im jeweils dokumentierten Umfang

Die lokale Prüfung des finalen Hashes ist maßgeblich; eine optionale Blockchain-Verankerung ist ein ergänzender Nachweis.

Passenden Signaturprozess planen

Wählen Sie den Signaturpfad passend zu Dokument, Providerprozess und anwendbarem Rahmen.